|
| Ich bin nicht
erwerbstätig / pensioniert. Muss ich an meiner Police etwas
anpassen? |
Ja.
Da Sie von keinem Arbeitgeber gegen Unfall versichert sind,
müssen Sie in der Grundversicherung die Unfalldeckung wieder
einschliessen. |
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| Kann ich die
Unfalldeckung in meiner Krankenversicherung ausschliessen? |
Nur
Erwerbstätige, die mindestens 8 Stunden pro Woche beim gleichen
Arbeitgeber tätig sind, können die Unfalldeckung in der Grundversicherung
ausschliessen. Damit reduziert sich Ihre Prämie um 7%.
|
|
| Weshalb ist
die Gesundheitserklärung nötig? |
Ja.
Da Sie von keinem Arbeitgeber gegen Unfall versichert sind,
müssen Sie in der Grundversicherung die Unfalldeckung wieder
einschliessen. |
|
| Weshalb ist
die Gesundheitserklärung nötig? |
Bei
Zusatzversicherungen nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
erfolgt bei Neu- oder Höherversicherung eine Beurteilung
des medizinischen Versicherungsrisikos mittels einer Risikoprüfung.
Diese Prüfung erfolgt anhand der Angaben in der Gesundheitserklärung,
welche Bestandteil des Versicherungsantrages ist. Der Versicherer
kann im Interesse der Versicherungsgemeinschaft Anträge
ablehnen oder vorbestandene Krankheiten von der Versicherungsdeckung
ausschliessen (Vorbehalt). |
|
| Wie bin ich
gegen Lohnausfall versichert? |
Angestellte:
In vielen Fällen hat der Arbeitgeber nur eine minimale
gesetzliche Pflicht, den Lohn bei Krankheit weiterzubezahlen.
Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber, wie lange Sie bei
Krankheit den Lohn erhalten. Selbstständige:
Von Gesetzes wegen tragen Sie dieses Risiko grundsätzlich
selbst.
In beiden Fällen können Lücken vorkommen, die
bei einer Arbeitsunfähigkeit massive finanzielle Folgen
haben können. |
|
| Wie kann ich
meine Prämienrechnungen spesenfrei bezahlen? |
Mit
LSV (Bank) oderDebit Direct(Post) erteilen Sie Vivao Sympany
die Vollmacht, Ihre Prämien bei Fälligkeit direkt
und unkompliziert Ihrem Konto zu belasten.
Dieses Vorgehen ist kostenlos und kann jeder Zeit rückgängig
gemacht werden. |
|
| Wie kann ich
meine Versicherung kündigen? |
Das
Versicherungsende richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen
(KVG/VVG) und den Bestimmungen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen
(AVB) Link. Kündigungen sind nur dann gültig, wenn
sie schriftlich und termingerecht erfolgen. Die Kündigung
ist rechtzeitig erfolgt, wenn sie spätestens am letzten
Tag vor Ablauf der Kündigungsfrist bei Ihrer jetzigen Krankenversicherungeingetroffen
ist. |
|
| Wozu dient
die Vivao Sympany CARD? |
Die
Vivao Sympany CARDgilt als Ausweis für Medikamentenbezug
in der Apotheke, für Notfälle im Ausland und für
andere Vivao Sympany Dienstleistungen. |
|
| Bei welchen
Modellen befreie ich mich von der KVG-Pflicht (gesetzlich) in
der Schweiz? |
Die
Modelle Vollkrankenversicherung bei der SIGNAL IDUNA Gruppe
und das Grenzgängermodell bei der VIVIO SYMPANY setzen eine
Befreiung von der KVG-Pflicht voraus. |
|
| Warum muss
ich mich befreien lassen? |
Wenn
Sie in der Schweiz tätig sind, besteht automatisch die Versicherungspflicht
nach KVG - gesetzlich. Aber als Grenzgänger haben Sie die Wahlmöglichkeit
zwischen einen privaten, freiwilligen oder der gesetzlichen
Versicherung, unabhängig vom Arbeitsverhältnis (Angestellter,
Selbstständiger usw.) und dem Gehalt (keine Beitragsbemessungsgrenze).
|
|
| Wie erfolgt
die Befreiung? |
Sie
schreiben das für Sie zuständige kantonale Amt (wo Ihre Arbeitsstelle
ist) an und bitten um Befreiung von der KVG-Pflicht. Diesem
Schreiben legen Sie die Versicherungsbestätigung der von Ihnen
gewählten Krankenversicherung (SIGNAL IDUNA Gruppe, VIVAO SYMPANY)
bei sowie eine Kopie der Grenzgängerbewilligung. |
|
| Bin ich bei
der Befreiung an eine Frist gebunden? |
Sie
können sich nur innerhalb 3 Monate ab Arbeitsbeginn in der Schweiz
von der Versicherungspflicht nach KVG befreien. |
|
| Wie erfolgt
die Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse in Deutschland?
|
Wenn
Sie als Grenzgänger Ihre Tätigkeit in der Schweiz beenden, unterliegen
Sie in Deutschland den Bestimmungen der Versicherungspflicht
(Verdienst unter der Beitragsbemessungsgrenze). Wenn dies für
Sie zutrifft, dann sind Sie automatisch pflichtig und werden
von der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen
und versichert. |
|
| Was heißt Beitragsbemessungsgrenze? |
Die
Beitragsbemessungsgrenze ist die Angabe des Bruttoverdienstes.
Danach richtet sich in Deutschland die Krankenversicherungspflicht.
Wer unter dieser Grenze verdient, ist gesetzlich krankenpflichtversichert.
Wer über diese Grenze liegt, kann sich von der Versicherungspflicht
befreien lassen und sich freiwillig oder privat vollkranken
versichern. |
|
| Ist die Beitragsbemessungsgrenze
eine feste Größe? |
Nein,
die Zahl wird jedes Jahr zum Jahresanfang neu festgelegt.
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| Was ist ein
bilaterales Abkommen? |
Das
bilaterale Abkommen regelt die Zusammenarbeit zwischen Deutschland
und der Schweiz für einen Grenzgänger. Dieses Abkommen kommt
zum Tragen, wenn der Grenzgänger sich für das Grenzgängermodell
der VIVAO SYMPANY oder für die gesetzliche Versicherung der
Helsana entscheidet. |
|
| Wie gestaltet
sich das bilaterale Abkommen beim Grenzgängermodell der VIVAO
SYMPANY? |
Der
Basisversicherungsschutz wird über den Tarif Mondial der Gesellschaft
VIVAO SYMPANY versichert. Dieser Tarif beinhaltet ebenfalls
allgemeine Pflegeklasse bei einem stationären Aufenthalt im
Spital. Zusatzversicherungen für die Zahnabsicherung (im Grenzgängermodell
nicht enthalten), Privatpatient im Krankenhaus, Krankenhaustagegeld
und die Pflegeversicherung werden bei der Versicherungsgesellschaft
in Deutschland abgesichert abgesichert. |
|
| Wie gestaltet
sich das bilaterale Abkommen bei der gesetzlichen Absicherung
- Helsana? |
Der
Basisversicherungsschutz wird über die Helsana abgesichert.
Nach Antragstellung erhalten Sie das Formular E106. Dieses regelt
die Zusammenarbeit der schweizerischen Krankenkasse Helsana
mit einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Wahl. Dort
geben Sie dieses Formular ab. Die deutsche Krankenkasse unterschreibt
dieses Formular, schickt es an die Helsana. Nach Erhalt und
Verarbeitung werden die beiden Krankenversichertenkarten Ihnen
zugesandt. |
|
| Wie nutze ich
die beiden Krankenkarten bei der gesetzlichen Absicherung nach
KVG? |
Mit
der schweizerischen Krankenkarte können Sie in der Schweiz zu
Arzt gehen. Es gelten andere Bedingungen als in Deutschland.
Hier gelten Franchise. Mit der deutschen Krankenkarte gehen
Sie in Deutschland zum Arzt. Es gelten die Bedingungen in Deutschland
(Zuzahlungen bei Medikamenten, Quartalszahlung von 10 EUR, Zuzahlungen
im Krankenhaus usw.) |
|
| Was bedeutet
Franchise und wie hoch ist dieser? |
Franchise
bedeutet Selbstbeteiliung. In der Schweiz gilt in der Krankenversicherung
die allgemeine Regel: Einmalig zahlen Sie 300 CHF im Jahr selber,
nach vollständiger Bezahlung der 300 CHF tragen Sie 10% vom
Rechnungsbetrages bis max. 700 CHF selber. Im Grenzgängermodell
der VIVAO SYMPANY besteht die Möglichkeit, den einmaligen Franchisebetrag
gegen Beitragssenkung zu erhöhen: 500 CHF; 1.000 CHF, 1.500
CHF; 2.000 CHF; 2.500 CHF. Für Kinder gelten geringere Franchise.
|
|
| Was bedeutet
VVG und KVG? |
In
der Schweiz gibt es 2 Versicherungsmöglichkeiten. Einmal das
VVG - freiwillige bzw. private Krankenversicherung und das andere
ist das KVG - die gesetzlich Absicherung. |
|
| Was für eine
Grenzgängerbewilligung benötige ich für die Schweiz?
|
Für die Schweiz gelten mehrere Grenzgängerbewilligungen. Grenzgänger
benötigen die Grenzgängerbewilligung G - Wohnsitz in Deutschland
und Arbeit in der Schweiz.
Es gibt noch die Grenzgängerbewilligung B. Diese gilt für alle,
die ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegen. Wer die Grenzgängerbewilligung
B erlangt, unterliegt der Krankenversicherungsbedingungen der
Schweiz und die Absicherung einer Krankenversicherung (z.B.
Zahnbehandlung, stationäre Wahlleistungen, Pflegeversicherung
usw.) ist in Deutschland nicht möglich und muss in der Schweiz
abgesichert werden. |
|
| Gibt es eine
Beitragsrückerstattung? |
Bei
dem Vivao Sympany Tarif "Mondial" werden für ein beitragsfreies
Jahr 100,00 CHF gutgeschrieben. Bei den Zusatzversicherungen
der SIGNAL IDUNA (Zahn, Pflege, Krankenhaus) gibt es keine Beitragsrückerstattung,
wenn Leistungsfreiheit vorliegen sollte. |
|
| |
|
| Ich bin schwanger.
Kann ich mein Baby schon jetzt bei Vivao Sympany anmelden? |
Ja.
Da Sie von keinem Arbeitgeber gegen Unfall versichert sind,
müssen Sie in der Grundversicherung die Unfalldeckung wieder
einschliessen. |
|
| Ich bin schwanger.
Kann ich meinen Versicherungsschutz jetzt noch anpassen? |
Sobald
die Schwangerschaft eingetreten ist, ist eine Erhöhung
der Versicherungsleistungen in der Regel nicht mehr möglich.
Um Deckungslücken zu vermeiden, schliessen Sie frühzeitig
die von Ihnen gewünschten Versicherungen ab.
Bei den Zusatzversicherungenbesteht für Mutterschaftsleistungen
eine Karenzfrist von 270 Tagen. |
|
| Ich lebe in
Trennung. Bezahle ich nun als Alleinstehende/r höhere Prämien?
|
Eine
Aufsplittung in einzelne Policen (z.B. bei einer Familientrennung)
hat für Versicherte der Einzelversicherung keinen Einfluss
auf die Prämienhöhe. Lediglich Angehörige einer
kollektivberechtigten Person können durch den Verlust des
Kollektivrabatts eine Prämienerhöhung erfahren.
|
|
| Unser Kind
ist erwachsen und soll in Zukunft seine Krankenversicherungsprämien
selber zahlen. Was müssen wir tun, welche Angaben benötigen
sie? |
Bitte
kontaktieren Sie uns. Vivao Sympany hat attraktive Angebote
für junge Erwachsene. Gerne beraten wir Sie und Ihr Kind.
|
|
| Welche ärztlichen
Kontrollen zahlt Vivao Sympany bei einer Schwangerschaft?
|
Im
Verlauf einer normalen Schwangerschaft sind bis sieben ärztliche
Kontrolluntersuchungen und zwei Ultraschallkontrollen vollumfänglich
in den Leistungen von Vivao Sympany eingeschlossen. Eine Fruchtwasseruntersuchung
wird für Schwangere ab dem 35. Lebensjahr übernommen.
|
|
| Wie ist die
Kostenbeteiligung bei Mutterschaft? |
In
der Grundversicherung entfällt bei den Mutterschaftsleistungen
die gesetzliche Kostenbeteiligung. Bei zusätzlichen Kontrolluntersuchungen
oder anderweitigen Behandlungen während der Schwangerschaft
ist jedoch die gesetzliche Kostenbeteiligung zu entrichten,
ebenso für Medikamente, die Ihnen Ihr Arzt während
der Schwangerschaft verschreibt. |
|
| Wie muss ich
vorgehen um Stillgeld zu erhalten? |
Wenn
Sie mindestens vivao standard versichert sind, bezahlt Vivao
Sympany nach einer Stillzeit von zehn Wochen ein Stillgeld von
CHF 250.-. Um das Stillgeld zu erhalten, müssen Sie ein
Stillgeldformular ausfüllen und vom Arzt, von der Hebamme
oder der Stillberaterin bestätigen lassen.
- Stillberatung
vivao Sympany vergütet drei Stillberatungen aus der
Grundversicherung.
- Milchpumpe
Die Miete einer Milchpumpe wird zu den gesetzlichen Tarifen
vergütet.
- Kontrolluntersuchungen
Ihre erste Kontrolluntersuchung nach der Geburt gilt als
Mutterschaftsleistung.
- Tipp
Kontrollieren Sie stets, ob Ihr Arzt auf der Rechnung den
Vermerk <<Mutterschaft>> angebracht hat. Falls
nicht, fügen Sie ihn eigenhändig hinzu.
|
|
| Welche ärztlichen
Kontrollen zahlt Vivao Sympany bei einer Schwangerschaft? |
Im
Verlauf einer normalen Schwangerschaft sind bis sieben ärztliche
Kontrolluntersuchungen und zwei Ultraschallkontrollen vollumfänglich
in den Leistungen von Vivao Sympany eingeschlossen. Eine Fruchtwasseruntersuchung
wird für Schwangere ab dem 35. Lebensjahr übernommen.
|
|
| Ich möchte
später Kinder haben und bin als Grenzgänger freiwillig bei der
VIVAO SYMPANY versichert. Kann ich innerhalb der Schweiz in
die gesetzliche Krankenkasse wechseln? |
Ja,
das ist möglich. Aber wenn man sich für die gesetzliche Variante
(KVG) entschieden hat, kann man nicht mehr zurück wechseln in
das Grenzgängermodell oder die private Vollkrankenversicherung.
Einzigste Ausnahme: Unterbrechung der Grenzgängereigenschaft.
|
|
| Ist ein Wechsel
(z.B. bei Schwangerschaft) innerhalb VVG und KVG möglich?
|
Ein
Wechsel von VVK (Mondialtarif VIVAI SYMPANY) in den KVG-Tarif
(gesetzlich) ist möglich. Wenn man einmal sich für die gesetzliche
Absicherung nach KVG entscheidet, kann man nicht wieder zurück.
Diese Absicherung gilt solange, wie man Grenzgänger ist. Einzige
Ausnahme: Wird die Grenzgängertätigkeit unterbrochen, hat man
bei Wiederaufnahme die freie Wahl des Versicherungsschutzes.
|
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|
| Kann ich mit
Vivao Sympany Prämien sparen? |
Als
Vivao Sympany Kunde haben Sie viele Möglichkeiten, Prämien
zu sparen.
- Zurückhaltung bei Arztbesuchen
Zurückhaltung bei Arztbesuchenverursacht weniger Kosten
und entlastet das eigene Portemonnaie.
- Gesund leben
Lebenslust ist die beste Medizin. Diese Medizin ist bei
Sympany Präventio erhältlich!
|
|
| Wieso steigen
die Prämien immer wieder? |
Da
die Kosten im Gesundheitswesen stetig steigen, müssen die
Prämien der Krankenversicherung auch angepasst werden.
Dabei müssen die Prämien nicht nur die erhöhten
Leistungen decken, sondern auch zur weiteren Bildung von Reserven
beitragen. |
|
| |
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| Warum wird
in der Grundversicherung nichts an die Zähne bezahlt? |
Mit
wenigen Ausnahmen (z.B. bei Unfällen) sind zahnärztliche
Leistungen in der Grundversicherung keine Pflichtleistungen.
Grundsätzlich deckt die Grundversicherung nur dann Zahnbehandlungen,
wenn es sich um Erkrankungen des Kausystems oder um Allgemeinerkrankungen
(konsekutive und vorausgehende Behandlungen) handelt. Wenn Sie
aber bei Vivao Sympany eine separate Zahnversicherung abgeschlossen
haben, übernehmen wir alle Behandlungen im Rahmen der Versicherungshöhe.
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| Was wird für
das Ziehen der Weisheitszähne bezahlt? |
Vivao
Sympany zahlt das Ziehen der Weisheitszähne, wenn Sie mindestens
vivao standard versichert sind. |
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| Wo finde ich
Informationen zu den Vivao Sympany Leistungen? |
Leistungsübersicht
Heilungskosten |
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Kostenbeteiligung
Versicherte
|
| Wann kann ich
meine Franchise ändern? |
Eine
Erhöhung der Franchise kann auf Jahresanfang erfolgen.
Der Wechsel zu einer tieferen Franchise ist frühestens
ein Jahr nach Beitritt zur Versicherung unter Einhaltung einer
dreimonatigen Kündigungsfrist auf Ende eines Kalenderjahres
möglich.
|
|
| Was ist die
Franchise? |
Wenn
Kosten für Arzt, Spital oder Medikamente entstehen, müssen
die Versicherten gemäss Gesetz (KVG) in jedem Kalenderjahr
mindestens CHF 300.- der Kosten selbst übernehmen. Diese
erste Kostenbeteiligung wird Jahresfranchise genannt.
Erst wenn die Kosten im Kalenderjahr die vereinbarte Franchise
übersteigen, übernimmt die Krankenversicherung von
den weiteren Kosten 90 Prozent (10 Prozent Selbstbehalt gehen
zulasten der Versicherten) bist maximal 700 CHF. |
|
| Welches Datum
ist für die Erhebung der Franchise massgebend? |
Massgebend
für die Berechnung der Franchise ist immer das Behandlungsdatum.
|
|
| Worum geht
es bei der Kostenbeteiligung? |
Die
Versicherten müssen sich gemäss Gesetz (KVG Art. 64)
an den Kosten für die erbrachten Leistungen aus der Grundversicherung
beteiligen. Die Kostenbeteiligung besteht aus:
- Franchise
Ab vollendetem 18. Altersjahr beträgt die gesetzliche
Minimaljahresfranchise in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung
CHF 300.- Für Kinder wird keine Franchise erhoben.
Versicherte haben die Möglichkeit, ihre Franchise freiwillig
bis auf maximal CHF 2’500.– (Erwachsene) und
CHF 600.- (Kinder) zu erhöhen.
- Selbstbehalt
10% der die Franchise übersteigenden Kosten.
Jährlicher Höchstbetrag:CHF 700.- für Erwachsene,
CHF 350.- für Kinder.
- Spitalbeitrag
CHF 10.- pro Tag.
|
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| |
|
| Muss ich den
Einzahlungsschein beilegen? |
Nein,
den Einzahlungsschein benötigen Sie selbst zur Begleichung
der Arztrechnung. Vivao Sympany vergütet Ihnen den versicherten
Betrag auf Ihr Bank- oder Postkonto. |
|
| Muss ich eine
Arzt- / Spitalrechnung zuerst selbst bezahlen und anschliessend
an die Vivao Sympany senden oder umgekehrt? |
Wenn
die Rechnung auf Sie ausgestellt ist, müssen Sie die Rechnung
bezahlen. Senden Sie die Rechnung zur Beurteilung und zur schnellen
Rückvergütung gleich anVivao Sympany.
Wir empfehlen Ihnen, die Rechnung erst dann zu bezahlen, wenn
Sie von uns die Rückerstattung erhalten haben. Damit helfen
Sie uns, gegen überhöhte Rechnungen von Leistungserbringern
(Ärzte, Spitäler usw.) vorzugehen. So können
wir gemeinsam verhindern, dass Sie mehr bezahlen als nötig.
Falls wir noch keine Kontoverbindung von Ihnen haben, geben
Sie uns bitte ein Bank- oder Postkonto für die unkomplizierte
und schnelle Rückvergütung an. |
|
| Warum muss
ich die Krankenversicherungsprämie im Voraus bezahlen?
|
Bei
Versicherungen ist es wie mit der Miete: Bevor Sie Leistungen
in Anspruch nehmen können, müssen die Versicherungsprämien
bezahlt sein. |
|
| Warum wurde
die diese Rechnung vom Arzt, Labor, Apotheke etc. nicht bezahlt?
|
Vom
Rechnungsbetrag wird zuerst immer Ihre Kostenbeteiligung (Jahresfranchise
und Selbstbehalt) abgezogen. Solange bis Ihre Kostenbeteiligung
voll bezahlt ist. Wenn der Rechnungsbetrag kleiner ist als Ihre
Jahresfranchise, erhalten Sie keine Rückerstattung, sondern
lediglich eine Abrechnung. Dort sehen Sie, dass der Rechnungsbetrag
bereits an der Franchise abgezogen wurde und wie hoch Ihre restliche
Jahresfranchise noch ist. |
|
| Wohin soll
ich die Arztrechnungen senden? |
Arztrechnungen
bezahlen Sie immer selbst. Der Arztrechnung ist ein Rückerstattungsbeleg
beigefügt. Damit wir Ihnen das Geld zurückerstatten
können, senden Sie bitte den Rückerstattungsbeleg
an Vivao Sympany. Sie erhalten dann die Kosten abzüglich
der Kostenbeteiligung zurückerstattet. Bitte notieren Sie
auf dem Rückerstattungsbeleg die Versichertennummer der
behandelten Person. |
|
| |
|
| Bietet Vivao
Sympany für Grenzgängerinnen und Grenzgänger
auch eine KVG-Versicherung an? |
Ja,
Vivao Sympany bietet mit euroline eine Versicherung gemäss
dem Abkommen über den freien Personenverkehr an. Sie sichert
jedoch nur die Leistungen gemäss dem Sozialtarif des jeweiligen
Wohnstaates und der Schweiz zu. |
|
| Die meisten
KVG-Prämien für EU-Bürger sind höher als
die von Schweizer Bürgern, warum dies? |
Für
Personen in der EU gelten pro Land unterschiedliche Prämien.
Die Prämienhöhe wurde aufgrund der zu erwartenden
Kosten sämtlicher Personengruppen (Grenzgänger, Rentner,
Arbeitslose und Familienangehörige) und der Durchschnittskosten
der letzten Jahre in den jeweiligen Ländern ermittelt (Art.
93, 94 und 95, Verordnung (EWG) 574/72). Ausserdem sieht das
Abkommen vor, dass Vivao Sympany im Ausland Leistungen entrichten
muss (z.B. Zahnleistungen), die nicht im Schweizer KVG-Leistungskatalog
enthalten sind. |
|
| Ich arbeite
in der Schweiz, mein Wohnort liegt jedoch im Ausland. Kann ich
mich bei Vivao Sympany versichern lassen? |
Ja,
unsere Angebote heissen vivao mondial und vivao euroline.
Mit der Einführung der bilateralen Verträge zwischen
der Schweiz und der Europäischen Union wurden die Voraussetzungen
für den Abschluss der obligatorischen Krankenversicherung
geändert: Für Grenzgänger, die in der Schweiz
arbeiten und deren nichterwerbstätige Familienangehörige
gilt in allen Nachbarländern der Schweiz ein Wahlrecht.
Sie können also frei wählen, ob sie die Versicherung
in der Schweiz oder in ihrem Wohnsitzland abschliessen wollen.
Erwerbstätige Familienangehörige bleiben aber weiterhin
am Arbeitsort versicherungspflichtig.
|
|
| Ist Vivao Sympany
eine gesetzliche Krankenversicherung? |
In
der Schweiz entscheidet, anders als zum Beispiel in Deutschland,
nicht die Krankenversicherung, sondern das Versicherungsprodukt
über die gesetzliche Unterstellung. Vivao Sympany bietet
neben der gesetzlichen (sozialen) Versicherung gemäss KVG
auch Zusatzversicherungen gemäss VVG an. So wird zum Beispiel
das Grenzgängerversicherungsprodukt vivao mondial auf privatrechtlicher
Basis angeboten. |
|
| Kann man sich
von der Versicherungspflicht in der Schweiz befreien? |
Für
Personen und deren nichterwerbstätige Familienangehörige,
die in Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich, Finnland,
Portugal oder Spanien (nur Rentner) wohnen und in der Schweiz
arbeiten, oder von der Schweiz eine Rente beziehen, besteht
die Möglichkeit, sich auf Gesuch von der Versicherungspflicht
in der Schweiz befreien zu lassen. Sie können sich von
der Versicherungspflicht nach KVG in der Schweiz befreien lassen,
wenn sie nachweisen, dass sie für Krankheitsfälle
im Wohnstaat, während eines Aufenthalts in anderen EU-Ländern
sowie in der Schweiz gedeckt sind (Art. 2 Abs. 6 KVV).
|
|
| Können
die Prämien auch via Lohnabzug entrichtet werden? |
Grundsätzlich
nicht, da die Schweiz das Prinzip der Kopfprämien (Prämien
werden pro Person erhoben) kennt. Ausnahmen sind nur in bestimmten
Vivao Sympany Rahmenverträgen möglich. |
|
| Warum sind
die vivao mondial Tarife günstiger als die einer KVG-Versicherung?
|
vivao
mondial ist eine Privatversicherung, die anderen Finanzierungskriterien
als denen der KVG-Versicherung unterliegt. Die Prämie ist
risikogerecht (nach Alter, Wohnort, Versicherungsdeckung etc.)
berechnet. |
|
| Was brauchen
Versicherte von vivao euroline für die Leistungsabwicklung?
|
Personen,
die sich mit vivao euroline versichern, benötigen die sogenannten
E-Formulare zur Leistungsabwicklung, die über die definierten
aushelfenden Träger und Verbindungsstellen in den jeweiligen
Staaten erfolgt. |
|
| Welche Fristen
sind für die Befreiung von der Versicherungspflicht einzuhalten?
|
Der
Antrag auf Befreiung ist innerhalb von 3 Monaten nach Entstehung
der Versicherungspflicht in der Schweiz zu stellen, d.h. also
nach der Erteilung der Grenzgängerbewilligung oder nach
erstmaligem Bezug einer Schweizer Rente. |
|
| Wer ist in
der Schweiz versicherungspflichtig? |
Es
gilt die grundsätzliche Versicherungspflicht, basierend
auf dem Erwerbsort. Die Versicherungspflicht erstreckt sich
auf den Bereich der sozialen Krankenversicherung. Das heisst,
dass sich grundsätzlich folgende Personen gemäss den
gesetzlichen Bestimmungen in der Schweiz nach KVG versichern
lassen müssen:
- Alle in der Schweiz arbeitstätigen Bürger der
EU und ihre nichterwerbstätigen Familienangehörigen
mit Wohnsitz in der EU (Ausnahme bilden deutsche Grenzgänger,
deren nichterwerbstätige Familienangehörige sich
nicht zusammen mit dem Arbeitstätigen versichern lassen
müssen).
- In der EU wohnhafte Bezüger von Schweizer Renten
oder Arbeitslosengelder (und deren nichterwerbstätige
Familienangehörige), die in ihrem Wohnland keine Rente
erhalten.
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| Wer soll sich
von der Versicherungspflicht in der Schweiz befreien lassen? |
Personen
aus Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich, Finnland,
Portugal oder Spanien (nur Rentner):
- mit einer vivao mondial
- mit einer anderen bestehenden Privatversicherung
- bei Unterstellung unter die Sozialversicherung des Wohnlandes
(z.B. AOK)
|
|
| Werde ich als
Rentner aus vivao mondial "ausgesteuert"? |
| Nein,
Vivao Sympany sichert Ihnen die Weiterversicherung in vivao
mondial auch im Rentenalter uneingeschränkt zu. Zudem verzichtet
Vivao Sympany ausdrücklich auf die Kündigung im Schadenfall
und bei Vertragsablauf. |
|
| Werde ich als
Rentner aus vivao mondial "ausgesteuert"? |
| Nein,
Vivao Sympany sichert Ihnen die Weiterversicherung in vivao
mondial auch im Rentenalter uneingeschränkt zu. Zudem verzichtet
Vivao Sympany ausdrücklich auf die Kündigung im Schadenfall
und bei Vertragsablauf.
|
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| |
|
| Mein Arzt oder
mein Apotheker machen mich nicht jedes Mal auf die kostengünstige
Alternative einer Behandlung mit Generika aufmerksam. Was kann
ich tun? |
Machen
Sie den ersten Schritt und fragen Sie nach Generika, bevor Ihnen
ein Medikament verschrieben wird.
Fragen Sie Ihren Apotheker beim Einlösen des ärztlichen
Rezepts, ob das Originalmedikament auch als Generikum erhältlich
ist. Das grosse Angebot an rezeptfreien Generika bietet auch
ein grosses Sparpotenzial – fragen Sie nach!
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|
| Ist ein hoher
Preis auch bei altbewährten Arzneimitteln gerechtfertigt?
|
Nein.
Deshalb ist es anderen pharmazeutischen Unternehmen erlaubt,
Arzneimittel nach Ablauf des Patentschutzes zu kopieren und
es zu einem wesentlich tieferen Preis auf den Markt zu bringen.
|
|
| Sind Generika
wirklich gleich gut wie das Original? |
Generika
erfüllen dieselben Qualitätsanforderungen der schweizerischen
Behörden wie die Originalpräparate. Die generell tieferen
Preise für dieselbe Qualität lassen sich zur Hauptsache
mit dem Ablauf des Patentschutzes auf den Wirkstoff erklären.
|
|
| Warum sind
neue Medikamente teuer? |
Die
Entwicklung eines neuen Medikamentes bis zu seiner Zulassung
ist mit hohen Investitionen verbunden. Damit die Herstellerfirmen
ihre Kosten wieder erwirtschaften können, werden die Medikamente
mit einem Patent bis zu 20 Jahre lang geschützt. Das heisst,
sie geniessen vollständige Exklusivität.
|
|
| Was sind Generika
eigentlich genau? |
Generika
sind Medikamente, die den gleichen Wirkstoff und die gleiche
Wirkstoffmenge enthalten wie das Originalmittel. Durchschnittlich
sind sie jedoch 30%, in Einzelfällen sogar bis zu 60% günstiger.
|
|
| Wer entscheidet
darüber, welches Medikament verschrieben wird? |
Sie
als Patientin oder als Patient haben Mitentscheidungsrecht darüber,
welche Leistungen Sie im Gesundheitswesen in Anspruch nehmen
wollen. Natürlich steht hier die Beratung Ihres Arztes
oder Ihres Apothekers im Vordergrund.Auch bei Generika.
Der Arzt entscheidet, welches Medikament für Ihr Gesundheitsproblem
am besten geeignet ist. Sie haben aber jederzeit das Recht,
zu entscheiden, ob Sie ein teures Originalpräparat haben
wollen oder ein kostengünstiges Generikum.
Der Apotheker hat seit Anfang 2001 gemäss dem Eidgenössischen
Krankenversicherungsgesetz das Recht, statt des ärztlich
verordneten Originalpräparats ein kostengünstiges
Generikum abzugeben. Diese sogenannte Substitution ist immer
dann möglich, wenn der Arzt auf dem Rezept nicht ausdrücklich
das Originalpräparat verschreibt. Der Apotheker ist verpflichtet,
den verschreibenden Arzt über die Substitution zu informieren.
|
|
| Wo spare ich beim Kauf
von Generika? |
- Wenn Ihre Krankenversicherung durch die Medikamentenkosten
weniger belastet wird, zahlen Sie eine tiefere Prämie.
- Beim Kauf von Generika für die Selbstbehandlung
sparen Sie bis zu 30%.
- Für kassenpflichtige Generika beträgt der Selbstbehalt
für den Versicherten nur 10%. Bei kassenpflichtigen
Originalmedikamenten beträgt der Selbstbehalt 20%,
falls das Medikament auch als Generikum vorhanden ist.
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Kostenbeteiligungsregelung
Generika
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| Brauchen chronisch
Kranke für jeden Bezug eines ersetzbaren Originalpräparats
eine medizinische Begründung, um die höhere Kostenbeteiligung
zu sparen? |
Die
medizinische Begründung gilt pro Rezept. Stellt der Arzt
ein Dauerrezept aus, ist die medizinische Begründung auf
dem Rezept für die gesamte Bezugsdauer gültig.
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| Ich werde seit
mehreren Jahren erfolgreich mit einem Medikament therapiert.
Werde ich mit der neuen Kostenbeteiligungsregelung gezwungen
auf ein unbekanntes Generikum umzusteigen? |
Der
erhöhte Selbstbehalt von 20% wird nur auf Originalmedikamente
erhoben, die problemlos durch Generika ersetzt werden können.
Besprechen Sie den Umstieg auf ein Generikum mit ihrem Arzt.
Liegen medizinische Gründe für eine Fortsetzung der
Therapie mit dem Originalpräparat vor, kann der Arzt das
bisher verwendete Medikament verschreiben, ohne dass der erhöhte
Selbstbehalt fällig wird. |
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| Kann ein Apotheker
weiterhin Originalpräparate ersetzen? |
Ja,
sofern der Arzt auf dem Rezept nicht aus medizinischen Gründen
das Originalpräparat verschreibt. |
|
| Muss der Arzt
mich über die Möglichkeit, ein Originalpräparat
zu ersetzen, informieren? |
Ja.
Ärzte sind verpflichtet, ihre Patienten zu informieren,
sobald ein Generikum in der Spezialitätenliste aufgeführt
ist, das ein Originalpräparat ersetzen kann.
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| Wer bestimmt
darüber, ob eine medizinische Begründung für
die Einnahme eines Originalpräparates vorliegt? |
Der
Arzt. Verlangt der Arzt aus medizinischen Gründen ausdrücklich
die Abgabe des Originalpräparates, wird der ordentliche
Selbstbehalt von 10% erhoben. Der Arzt vermerkt die medizinische
Notwendigkeit auf dem Rezept und der Rechnung. |
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